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VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Leitsatz)
VvB Art. 26 Abs. 2; VerfGHG §§ 40 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 3
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VerfGH Berlin, 29.07.1993 - VerfGH 65 A/93
Vorläufige Außerkraftsetzung der sofortigen Schließung und Abwicklung der …
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95
In anderen Fällen sind die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, das Gesetz aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen abzuwägen, die entstünden, wenn der Vollzug des Gesetzes ausgesetzt würde, es sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. u. a. Urteil vom 29. Juli 1993 - VerfGH 65 A/93*- NVwZ 1994, 263; Beschluß vom 9. Februar 1995 - VerfGH 14 A/95**-; Beschluß vom 15. März 1995 - VerfGH 12 A/95***- ). - BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77
Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und …
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95
Dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - der Vollzug eines schon seit langer Zeit in Kraft befindlichen Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. ebenso zu § 32 Abs. 1 BVerfGG: BVerfGE 43, 198, 200; 46, 337, 340). - VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
Verhältnis des allgemeinen Gleichheitssatzes zum Grundsatz der …
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95
b) Mit Blick auf dieses Vorbringen der Antragsteller läßt sich allerdings das angekündigte Wahlprüfungsverfahren, soweit es die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen betrifft, nicht als offensichtlich unbegründet ansehen (vgl. in diesem Zusammenhang VerfGH NW…, Urteil vom 29. September 1994, NVwZ 1995, S. 579; s. auch Beschluß vom 21. September 1995, VerfGH 37/95 und 39/95*).
- BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76
Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95
b) Mit Blick auf dieses Vorbringen der Antragsteller läßt sich allerdings das angekündigte Wahlprüfungsverfahren, soweit es die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen betrifft, nicht als offensichtlich unbegründet ansehen (vgl. in diesem Zusammenhang VerfGH NW, Urteil vom 29. September 1994, NVwZ 1995, S. 579; s. auch Beschluß vom 21. September 1995, VerfGH 37/95 und 39/95*). - BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95
Um der Sicherung der Verhandlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments willen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber grundsätzlich gestattet, die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung durch eine Sperrklausel - in aller Regel durch ein Quorum von fünf Prozent - zu sichern (vgl. u. a. BVerfG, Urteil vom 29. September 1990, BVerfGE 82, 322, 338).